Der Inhalt und gegebenenfalls das Ziel der Beratung, beziehungsweise der einzelnen Einheiten (im Folgenden Auftrag genannt), werden zwischen Karin Leidenfrost und dem/der Klient/Klientin gemeinsam im Rahmen einer Auftragsklärung festgelegt. Die Beratung erfordert die aktive Mitarbeit des Klienten/der Klientin, dieser leistet die eigentliche Veränderungsarbeit. Karin Leidenfrost steht als fachkundiger Prozessbegleiter zur Seite. Die Wahl der Methode wie auch deren Abänderung unterliegt der Entscheidung von Karin Leidenfrost. Der Klient/Die Klientin handelt in jeder Phase der gemeinsamen Arbeit eigenverantwortlich und ist sich dessen bewusst. Er/sie ist für seine/ihre physische und psychische Gesundheit sowie sein/ihr Wohlbefinden während den Beratungeinheiten in vollem Umfang selbst verantwortlich. Sämtliche Maßnahmen, die der Klient/die Klientin aufgrund des Beratungsprozesses durchführt, liegen in seinem Verantwortungsbereich.
Karin Leidenfrost arbeitet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Lebens- und Sozialberaters. Die Haftung wird – mit Ausnahme einer Haftung für Personenschäden – auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt.
Sofern im Einzelfall nichts anderes zwischen der Karin Leidenfrost und dem Klienten/die Klientin vereinbart wird, finden die Beratungseinheiten in den Räumlichkeiten des Gesundheitszentrums Schloss Prugg, Schlossmühlgasse 11, 2460 Bruck an der Leitha statt. Bei einem Hausbesuch werden Anfahrtskosten gemäß aktueller Preisliste ab dem Gesundheitszentrum Schloss Prugg, Schlossmühlgasse 11, 2460 Bruck an der Leitha, (für Hausbesuche in Niederösterreich) bzw. Maria-Theresien-Straße 12/3, 7100 Neusiedl am See (für Hausbesuche im Burgenland) verrechnet. In Bruck an der Leitha, Bruckneudorf, Neusiedl am See, Weiden am See und Jois entstehen keine Anfahrtskosten.
Onlineberatung, Onlinetrainings, Onlineausbildung werden über die Plattform “Zoom” abgehalten. Bei Beratungsstunden im Freien wird der Ort individuell bekannt gegeben.
Für ihre Leistungen wird Karin Leidenfrost ein sofort fälliges Honorar gemäß aktueller Preisliste pro angefangener Beratung-Einheit verrechnen. Dies gilt auch für Beratung via E-Mail, Skype oder Telefon. Eine Beratungs-Einheit beträgt 50 Minuten. Sollte das Beratungs-Ziel (für diese Einheit) vor Ablauf einer Beratungs-Einheit erreicht werden, wird die Einheit dennoch voll verrechnet. Die Zeit für die Vor- und Nachbereitung der Beratungs-Einheit ist im Honorar für diese Beratungs-Einheit enthalten. Das Honorar ist in bar vor Ort zu begleichen.
Einzelstunden müssen mind. 24 Stunden vorher telefonisch, per E-Mail, WhatsApp oder SMS abgesagt werden. Anderenfalls werden diese voll verrechnet.
Bei Outdoor Veranstaltungen, Beratungsstunden im Freien, haftet Karin Leidenfrost nicht für Verletzungen oder Schäden jeglicher Art.
Bezahlt der der Klient/die Klientin trotz Fälligkeit nicht, so ist Karin Leidenfrost ab dem auf die Fälligkeit folgenden Tag berechtigt, Verzugszinsen von 6 Prozent pro Jahr einzufordern. Darüber hinaus kann Karin Leidenfrost auch den Ersatz anderer, vom Klienten/der Klientin verschuldeter Schäden geltend machen, beispielsweise die notwendigen Kosten außergerichtlicher Betreibungs- oder Einbringungsmaßnahmen. Insbesondere wird Karin Leidenfrost dem Klienten/der Klientin für jede schriftliche Mahnung einen Betrag von EUR 5,00 in Rechnung stellen.
Die Termine und Zeitintervalle für die abzuhaltenden Beratungs-Einheiten werden im Einvernehmen zwischen den Parteien festgelegt und sind beidseitig verbindlich. Kann der der Klient/die Klientin eine Einheit nicht wahrnehmen, so hat er dies Karin Leidenfrost so früh wie möglich mitzuteilen (Absage). Erfolgt die Absage weniger als 24 Stunden vor dem Termin, so ist das für diese Beratung-Einheit vereinbarte Honorar vom Klienten/der Klientin zu bezahlen. Sofern Karin Leidenfrost eine Beratung-Einheit nicht wahrnehmen kann, wird sie im Einvernehmen mit dem Klienten/der Klientin einen zeitnahen Ersatztermin vereinbaren.
Die Parteien können diesen Vertrag jederzeit ohne Angabe von Gründen auflösen (E-Mail genügt). Bereits erbrachte Leistungen bleiben hiervon unberührt, ebenso Punkt 5 dieses Vertrages.
Für die vertragliche Beziehung zwischen den Parteien gilt österreichisches Recht, unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts. Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag einschließlich der Frage seines gültigen Zustandekommens wird hiermit ausschließlich die Zuständigkeit der österreichischen Gerichte vereinbart. Neben dieser Vereinbarung bestehen keine mündlichen Nebenabreden. Sofern in diesem Vertrag im Einzelnen nichts anderes vereinbart ist, bedürfen Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages, einschließlich dieses Formerfordernisses, der Schriftform.
Karin Leidenfrost ist zur Verschwiegenheit über die ihr anvertrauten Angelegenheiten verpflichtet. Diese Verschwiegenheitspflicht gilt nicht, wenn und insoweit der Klient/die Klientin Karin Leidenfrost ausdrücklich schriftlich von dieser Pflicht entbindet, oder Karin Leidenfrost aufgrund gerichtlicher oder gesetzlicher Anordnung zur Auskunftserteilung verpflichtet ist.